Ausbildung Altenpflegehilfe 2-jährig für Migrantinnen und Migranten

Ziel der Ausbildung

An den zweijährigen Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe werden Migrantinnen und Migranten, die zu Beginn ihrer Ausbildung zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer über unzureichende Deutschkenntnisse verfügen, neben beruflichen Ausbildungsinhalten insbesondere Kenntnisse der deutschen Sprache bis zur Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vermittelt.

Aufnahmevoraussetzungen

  1. der Nachweis eines Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Bildungsstandes,
  2. der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein ärztliches Zeugnis,
  3. der Nachweis eines Ausbildungsvertrages mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Einrichtung der Altenhilfe,
  4. der Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen mindestens auf der Niveaustufe A2.

Der Nachweis ist im Rahmen eines Sprachtests zu erbringen, der von der Schule durchgeführt wird.

Im Einzelfall kann eine Bewerberin oder ein Bewerber auch ohne den Nachweis eines Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Bildungsstandes aufgenommen werden.

Anmeldung/ Aufnahmeantrag

Der Aufnahmeantrag ist an die zweijährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe zu richten, an der die Ausbildung erfolgen soll. Anmeldeschluss ist in der Regel der 1. März für das darauf folgende Schuljahr. Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:

Sofern noch kein Schulabschlusszeugnis vorgelegt werden kann, ist dem Aufnahmeantrag eine beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses beizufügen.
Die Nachweise gemäß der Aufnahmevoraussetzungen sind spätestens drei Wochen vor Eintritt in die zweijährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe zu erbringen.

Beratungsgespräch

Im Rahmen der Aufnahme und der Zeugniserteilung finden Beratungsgespräche statt, in denen die persönliche Berufseignung angesprochen wird.

Unterrichtsfächer und Lernbereiche

Schulischer Bereich

Praxisbereich

Besonderheiten

Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe hat theoretische und praktische Ausbildungsanteile.
Die praktische Ausbildung findet an zwei bis drei Tagen in der Woche und in Blöcken statt. Im 1. Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler 21 Stunden Unterricht an der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe. Im zweiten Schuljahr 15 Stunden pro Woche. Am Ende des 1. Schuljahres soll die Möglichkeit bestehen, einen Sprachtest auf dem Niveau B1 zu absolvieren. Der Nachweis von Sprachkenntnissen auf diesem Niveau ist erforderlich, um einen Einbürgerungstest erfolgreich bestehen zu können. In den zwei Jahren der Ausbildung wird ein Kompetenzzuwachs von A2 auf B2 angestrebt. Migrantinnen und Migranten, die an einem Einbürgerungstest teilnehmen möchten, können sich im Rahmen des Faches Staatsbürgerkunde darauf vorzubereiten.

Wir arbeiten mit folgenden Schulen zusammen:

Elisabeth-Selbert-Schule
Steinhäuserstr. 25 - 27
76135 Karlsruhe
Tel.: (0721) 133-4937
E-Mail: sekretariat@ess.karlsruhe.de
Webseite

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