Die Badische Schwesternschaft vom Roten Kreuz e.V. ist ein eingetragener Verein mit dem Zweck, die öffentliche Gesundheitspflege zu fördern und Menschen in Not zu helfen. Die Organisation folgt den gesetzlichen Bestimmungen für Vereine. Auch hier gibt es einen Vorstand, deren Vorsitzende bei den DRK-Schwesternschaften traditionsgemäß Oberin genannt wird.
Die Beziehungen zwischen der Schwesternschaft und ihren Mitgliedern sind in der Satzung und der Mitgliederordnung verbindlich geregelt. Dort werden die Rechte und Pflichten jeder Rotkreuzschwester beschrieben.
Die Mitglieder sind das Herzstück der Schwesternschaft. Ohne sie kann es keine Schwesternschaft geben. Über ihr Engagement in den Organen des Vereins nehmen sie aktiv Einfluss auf seine Entwicklung, denn alle strategischen Entscheidungen werden im Verein nach dem demokratischen Prinzip der Mitwirkung und Mitbestimmung getroffen.
Einmal im Jahr findet die Mitgliederversammlung statt, die das oberste Entscheidungsgremium unserer DRK-Schwesternschaft ist. Hier und in unserem täglichen Tun wird deutlich: Unsere Mitglieder bestimmen mit, was in der Badischen Schwesternschaft geschieht. Die Mitgliederversammlung wählt die Oberin der Schwesternschaft, den Vorstand und den Beirat.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für fünf Jahre Amtszeit gewählt. Eine Ausnahme hierbei bildet die Position der Oberin. Sie wird auf unbestimmte Zeit gewählt. Der Vorstand ist das zweite Organ der Schwesternschaft und für die Geschäftsführung zuständig. Seine Zusammensetzung aus verschiedenen Experten garantiert die Bewältigung der vielfältigen satzungsgemäßen Aufgaben.
Auch der Beirat, bestehend aus ordentliche Mitglieder der Badischen Schwesternschaft, wird in der Mitgliederversammlung für eine festgelegte Amtszeit von fünf Jahren gewählt – als Bindeglied zwischen Vorstand und Mitgliedern. Der Beirat steht dem Vorstand beratend zur Seite und nimmt somit Einfluss auf die Entscheidungen innerhalb der Schwesternschaft.
Seine Aufgaben sind:
Die Mitgliederversammlung kann weitere Aufgaben des Beirates festlegen.