Ansprechpartnerin
E-Mail: mentor(a)drk-badische-schwesternschaft.de
Der Entschluss, Pflege zu Hause in Anspruch zu nehmen, fällt meist nicht leicht. Es ist jedoch ein wichtiger Schritt, um in seiner vertrauten Umgebung den Alltag möglichst lange selbstständig bewältigen zu können.
Wir möchten Ihnen nach Ihren persönlichen Bedürfnissen professionelle und individuelle Hilfestellung bieten. Unsere Arbeit ist geprägt von unseren berufsethnischen Grundsätzen. Ein respekt- und vertrauensvoller Umgang ist für uns selbstverständlich. Sie profitieren von unserer über 155-jährigen Erfahrung Menschen zu helfen.
Die Leistungen nach SGB XI beinhalten grundpflegerische Maßnahmen, wie z. Bsp.:
Auch die pflegerische Betreuung zählt zu den Leistungen der Pflegekassen. Eine professionelle Pflegekraft kann Sie stundenweise betreuen und somit Angehörige entlasten. Zu den Betreuungsmaßnahmen zählen:
Die Leistungen der Pflegekassen ebinhalten ebenfalls hauswirtschaftlche Leistungen, wie z. Bsp..:
Jedem Pflegebedürftigen, der mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist, stehen jedes Jahr 1.612,- € Verhinderungspflege zu. Die Verhinderungspflege soll die Versorgung des Pflegebedürftigen sicherstellen, wenn die Pflegeperson die Versorgung durch Urlaub, Krankheit o.ä. nicht sicherstellen kann. Gerne übernehmen wir in dieser Zeit die Pflege Ihres Angehörigen für Sie. Die Leistungen der Verhinderungspflege können:
Wir stimmen die Verhinderungspflege auf Ihre Bedürfnisse ab.
Jeder Pflegebedürftige, der in einem Pflegegrad eingestuft ist und keine Sachleistungen über einen anerkannten ambulanten Pflegedienst bezieht, muss regelmäßig Pflegeberatungsbesuche nach §37 SGB XI abrufen.
Gerne beraten wir Sie bei Ihnen zu Hause. Im Rahmen des Pflegeberatungsbesuchs kann eine individuelle Pflegeschulung in Anspruch genommen werden. Die beratende Pflegefachkraft gibt Ihnen Tipps im Umgang mit Ihren Angehörigen und kann eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Schulung durchführen.
Sofern Sie in einen Pflegegrad eingestuft sind, wird diese Leistung von der Pflegekasse getragen. Der Entlastungsbetrag von 125,- € monatlich kann über unsere Leistungen in Anspruch genommen werden.
Sollten Sie noch nicht in einen Pflegegrad eingestuft sein, können wir Sie diesbezüglich beraten und Sie bei der Antragsstellung unterstützen.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Die Krankenkasse bezahlt Maßnahmen der Behandlungspflege wie z.B.
Im Falle einer akuten Erkrankung bezahlt die Krankenkasse die sogenannte Krankenhausvermeidungspflege. Zu dieser zählen u. a. die
Diese Leistungen können auch nach einem Krankenhausaufenthalt vom behandelnden Arzt im Krankenhaus verordnet werden.
Ebenso werden Haushaltshilfen von der Krankenkasse übernommen. Bei akuten Erkrankungen, Operationen und Schwangerschaften, wenn schon Kinder im Haushalt leben. In diesem Falle können Sie Leistungen wie
durch uns in Anspruch genommen werden. Hierfür benötigen Sie ein entsprechendes Formular von Ihrer Krankenkasse und eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes.
Alle Leistungen des SGB V müssen von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden. Wir reichen die Formulare für Sie bei der Krankenkasse ein.
Wir bieten für alle unsere Pflegekunden einen Verordnungs- und Medikamentenservice an.
Dieser beinhaltet:
Durch die enge Zusammenarbeit mit der Luisenhilfe können wir Ihnen ein zusätzliches Betreuungsangebot durch Ehrenamtliche vermitteln.
Gerne vermitteln wir Ihnen auch Leistungen des DRK Kreisverbands Karlsruhe wie Hausnotruf und Essen auf Rädern.
Natürlich können alle unsere Leistungen auch als Privatleistungen in Anspruch genommen werden.
Unseren vollständigen Leistungskatalog können Sie telefonisch oder per Mail abfragen.
Rufen Sie uns für eine telefonische Beratung unter (0721) 98590-23 an. Wir helfen Ihnen gerne weiter und erstellen ein individuelles Leistungspaket mit Ihnen zusammen.
Unter der Rufnummer (0721) 985 90-23 erreichen Sie uns 24 Stunden rund um die Uhr.